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Ein wesentlicher Bestandteil eines Gutachtens ist die Unabhängigkeit und Objektivität der Gutachters / Schverständigen...

Gutachten für Haftpflichtschäden und Kaskoschäden
Als Schadengutachten bezeichnet man Beweissicherungsgutachten verunfallter Fahrzeuge zur Feststellung des Schadenumfanges
und der Schadenhöhe. Neben einem Nachweis über die unfallbedingten Reparaturkosten liefert ein solches Gutachten auch
Angaben über den Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall, über die Reparaturdauer, über die Dauer der ggf. notwendigen
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges, die Wertminderung sowie über den Wert des beschädigten Fahrzeuges.

Ein Gutachten enthält immer alle wichtigen Kenndaten des Fahrzeuges, alle Wertangaben, eine detaillierte Schadenkalkulation
sowie Fotos des beschädigten Objekts.

Gutachten zur Mängelfeststellung
Derartige Gutachten werden in Verbindung mit angestrebten Wandlungen von Kaufverträgen erstellt. Ein Sachverständiger kann
unterscheiden, ob erhebliche technische Mängel am Fahrzeug geltend gemacht werden können oder ob Abweichungen von der
Qualitätsnorm des entsprechenden Fahrzeugherstellers vorhanden sind.

Gutachten über beseitigte Mängel
Wird ein Fahrzeug durch einen Unfall schwer beschädigt oder die Betriebserlaubnis ist durch nicht zulässige Veränderungen
am Fahrzeug erloschen, ist ein Gutachten gemäß § 17 StVZO erforderlich. Nach erfolgter Mängelbeseitigung ist dieses Gutachten
eine Grundlage für die Wiederzulassung durch die Verwaltungsbehörden.

Gutachten zur Feststellung der Schadenursache
Diese beziehen sich im wesentlichen auf wichtige Fahrzeugaggregate, wie z.B. Motor, Getriebe, Achse etc.. Im Rahmen dieses
Gutachtens werden Feststellungen über Defektursachen getroffen, wobei hierbei i.d.R. zwischen Materialfehlern,
Überbeanspruchung und Wartungsfehlern unterschieden wird.

Rekonstruktion und Beweissicherung  von Unfällen
Diese Gutachten beziehen sich auf die Aufklärung von Verkehrsunfällen und dienen zur Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen.
Die Auftraggeber sind größtenteils Gerichte, Staatsanwaltschaften und Rechtsanwälte. Aber auch informierte Autofahrer bedienen
sich bei Unfällen immer häufiger eines Sachverständigen, um in diesem Fall eine bestmögliche Sicherung von Beweisen und
Spuren zu erreichen.

In diesen Gutachten werden Aussagen zur Unfallursache, Ermittlung des Bewegungsverhaltens des Unfallgegners, Vermeidbar-
keitsbetrachtungen und zur Täter- und Tatfahrzeugermittlung gemacht. Daneben wird insbesondere bei Unfällen mit Unfallflucht
eine Stellungnahme zur Wahrnehmbarkeit des Anstoßes abgegeben.

Lackgutachten
Hierbei geht es um die Beurteilung von durchgeführten Lackierungen. Dabei werden Lackierungsmängel und -fehler festgestellt.
Im Rahmen eines Lackgutachtens werden Aussagen zu Fehlern und Ursachen getroffen.


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