UVV-Prüfung vom Baumaschinen / Arbeitsmaschinen
UVV-Prüfung für Baumaschinen / Sicherheitsprüfung (BetrSichV / BGR 500) UVV-Prüfung für Baumaschinen (Radlader / Mobilbagger / Raupenbagger / Planierraupe usw.)
UVV – was heißt und ist das?
Mit der UVV bezeichnet man kurz die Unfallverhütungsvorschriften. Sie sind ein Bestandteil der Regelungen zur Arbeitssicherheit und sind Gesetzen gleichgestellt. Die darin vorgeschriebenen regelmäßigen „Sicherheitsprüfungen“ von Geräten und Maschinen sind auch als „UVV-Prüfung“ allgemein hin bekannt.
Diese Vorschriften gibt es unter anderem für neue und gebrauchte Maschinen aller Art. Daher sollte jeder Maschinenbesitzer und Maschinenführer darüber unbedingt Kenntnis haben. Denn wird zum Beispiel eine Baumaschine ohne gültige UVV-Prüfung / Sicherheitsprüfung weiter eingesetzt, verliert der Betreiber im Schadenfall den Versicherungsschutz.
Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe eingesetzte Baugeräte oder Baufahrzeuge werden zu dem Sammelbegriff „Baumaschinen“ zusammengefasst. Es gehören hierzu: Bagger aller Art, Raupen, Radlader, Erdbohrgeräte, Kräne, Arbeits- und Hebebühnen, sowie Transportgeräte. Zu den letzteren gehören zum Beispiel: Baustellenkipper (Dumper), Tieflader, sowie auch Förderbänder. Die sogenannte Baugeräteliste biete eine vollständige Auflistung.
(Wichtiger Hinweis: Wird eine sogenannte Baumaschine wie es der Hydraulikbagger oder der Radlader ist, in einem landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt unterliegt er gleichermaßen diesen Regeln.)
Zu jeder Baumaschine gibt es eigene Prüfvorgaben und Prüflisten (Muster von Prüflisten finden Sie in unserem Downlaod-Bereich). Die Wartungsvorgaben des Herstellers finden dabei ebenso Beachtung wie die Betriebsanleitung. Der Prüfer muss sich davon überzeugen, dass er die richtige Maschine vor sich hat, anhand der Inventarnummer, bzw. der Geräteseriennummer. Er kontrolliert als erstes die zur Maschine gehörenden Unterlagen. Im Anschluss die einzelnen Bauteile und Einrichtungen auf Beschädigungen und Funktion. Zuletzt wird die Maschine eine Funktionskontrolle unterzogen.
Bei einem Radlader gehört zum Beispiel die Ladeschwinge zum Umfang der UVV-Prüfung / Sicherheitsprüfung. Dennoch hat die „Sicherheitsprüfung“ nichts mit einer ggf. erforderlichen Hauptuntersuchung zu tun. Die Hauptuntersuchung beinhaltet nur die Zulassung und Freigabe des Fahrzeuges gem. StVZO für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr.
Die „Sicherheitsprüfung“ wird von einer sogenannten „befähigten Person zur Prüfung von Erdbaumaschinen / bzw. einem sogenannten Sachkundigen“ durchgeführt. Die Befähigung kann zum Beispiel bei dem „VDBUM - Verband der Baubranche, Umwelt- und Maschinentechnik e.V.“ erworben werden. Sachkundig ist, wer mit den entsprechenden Arbeitsschutzvorschriften soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand der Baumaschine beurteilen kann. Dies kann auch vom Unternehmer ein schriftlich benannter Mitarbeiter (z.B. Werkstattmeister udgl.) sein. Die generelle Verantwortung für die Durchführung der fristgerechten und ordnungsmäßigen Prüfung trägt der Unternehmer. Für Leasingmaschinen udgl. ist der Leasingnehmer hierfür verantwortlich.
Die UVV-Prüfung / Sicherheitsprüfung wird in einem Prüfbuch, bzw. anhand von Prüfprotokollen nachgewiesen. In dem Protokoll ist neben dem Datum und Prüfungsumfang auch das Prüfergebnis festzuhalten. Sollten Mängel festgestellt worden sein sind diese aufzulisten und Angaben zur Nachprüfung zu machen. Zu den erforderlichen Angaben gehören ebenfalls der Name und die Anschrift des Prüfers.
Bestehen nach der Überprüfung keine sicherheitsrelevanten Bedenken erhält die zu prüfende Baumaschine ein Prüfsiegel, das mit der Angabe des nächsten Prüftermins versehen ist.
(Wichtiger Hinweis für Ebay-Käufer von Siegeln: Das Kaufen und Besitzen von Siegeln ist absolut legal, jedoch das Verkleben ohne der vorgenannten Prüfung ist eine Straftat und führt zu empfindlichen Strafen!)
Wenn dabei aber ein Mangel, Fehler oder eine Funktionsstörung festgestellt wird, wird diese im Protokoll vermerkt und gleichzeitig eine Möglichkeit der Abstellung des Mangels, des Fehlers und / oder der Funktionsstörung vorgeschlagen, die ebenfalls schriftlich vermerkt wird.
Heutige Baugeräte und Baumaschinen sind sehr komplex und in ihrer Bedienung nicht ungefährlich. Durch die vorbeugende „UVV-Prüfung / Sicherheitsprüfung“ für Arbeitsmaschinen / Baumaschinen können Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Somit werden die Unfallgefahren auf ein Minimum minimiert.
Dem Maschinenbesitzer sollte daher an einer umgehenden Fehler- und Mängelbeseitigung sehr viel liegen und diese umgehend veranlassen.
Für Fragen udgl. stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.