Der Inhalt eines Gutachtens...
Aus dem Gutachten müssen hervorgehen: Ort und Zeit der Besichtigung, gegebenenfalls bei Besichtigung auch wer die Besichtigung durchgeführt hat und wer für das Gutachten verantwortlich zeichnet. Beteiligte Personen oder Firmen, die Auftraggeber, Schädiger und Geschädigter.
Die technischen Daten des beschädigten Objektes, Hersteller, Bauart, Art des Objektes, bei Kfz die Art der Zulassung, das amtliche Kennzeichen, Fahrzeugart, Aufbau, Hersteller, Typenbezeichnung, Verkaufsbezeichnung, Fahrzeugidentnummer, Antriebsart, Leistung, Hubraum, Tag der Erstzulassung, Tag der letzten Zulassung, nächste Hauptuntersuchung $29, Kilometerstand, Dimension der Bereifung, Zustand der Bereifung, Sonderausstattung, Zubehör. Bei Sonder- oder Nutzfahrzeugen zusätzlich Radstand, Nutzlast, zulässiges Gesamtgewicht, abweichende Bezeichnung des Herstellers und Aufbautyp, spezifisch relevante Angaben bei Sonderfahrzeugen wie z.B. Nutzlast von Aufbaukränen, Zugkraft von Aufbauwinden oder ähnlichen.
Aus dem Gutachten sollte hervorgehen, ob die entsprechenden Fahrzeugpapiere bzw. Maschinenbücher bei der Besichtigung vorgelegen haben. Und ob die Identitätsprüfung aufgrund dieser Papiere vorgenommen werden konnte. Des Weiteren ist im Gutachten Bezug auf den Zustand der beschädigten Sache zu nehmen. Wichtig sind hier insbesondere die Feststellung des Erhaltungszustandes von Karosserie, Lackierung, Aggregaten und anderen Bauteilen.
(Quelle: http://kfz-gutachter-direkt.de)