Inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug
Es kommt Gelegentlich vor, dass Fahrzeugschäden geltend gemacht werden, die nicht aus dem Unfall - so wie er vom Geschädigten dargestellt wird - stammen können.
Aber auch wenn der Unfallverlauf zu den geltend gemachten Schäden passt, kann es vorkommen, dass diese nicht mit denjenigen Schäden zusammenpassen, die am Fahrzeug des anderen Unfall beteiligten verursacht worden.
Beide Formen der Inkompatibilität führen zu einer Einschränkung, oftmals sogar zum Totalverlust der Schadenersatzansprüche.
Unfallrekonstruktion (klein)
Unfallrekonstruktionen sollten nur von Kfz-Sachverständigen durchgeführt werden, die die Qualifikation und Weiterbildung in diesem Fachbereich erlangt haben. Die kleine Unfallrekonstruktion beinhaltet die Rekonstruktion einfacher Verkehrssituationen weniger Beteiligter, die zu einem Unfallgeschehen geführt haben.
Hierzu wird in der Regel maximal die Einmessung der Örtlichkeit, die Einbeziehung der beteiligten Fahrzeuge, Verkehrssituationen wie Lichtzeigeanlagen (Ampel), Vorfahrtssituationen, die Schilderung der Parteien sowie Zeugen einbezogen und daraus das Geschehen unmittelbar vor Schadeneintritt dargestellt. Nur wenn sich hieraus ein eindeutiger Sinnzusammenhang ergibt, ist die Beschränkung auf eine einfache Unfallrekonstruktion zulässig.
(Quelle: http://kfz-gutachter-direkt.de)
Unfallrekonstruktion (groß)
Komplexe Geschehnisse im Straßenverkehr, die zu einem Verkehrsunfall geführt haben, sind weitestgehend durch eine Unfallrekonstruktion nachvollziehbar. Je genauer die Parameter durch die Einmessung an der Unfallstelle, insbesondere die Sicherung der Unfallspuren, vorgenommen wurde, desto genauer können Rückschlüsse auf das Geschehene gezogen werden. Zu den Beweissicherungen an der Unfallstelle zählen die Sichtverhältnisse zum Zeitpunkt des Schadeneintritts (Nebel, tiefstehende Sonne, Dunkelheit, Regen), die Tageszeit (hier ist der Rückschluss auf die Verkehrsdichte möglich), Feststellung von Unfallzeugen, die Witterungsverhältnisse (Schnee, Regen, Trockenheit), Straßenbeschaffenheit (Gefälle, Steigung, seitliche Neigung, Asphalt, Schotter, Straßenschäden), örtliche Begebenheiten (Straßenverlauf, Kreuzungsbereich, parkende Fahrzeuge, Beschilderung, Lichtzeichenanlagen, Verkehrsinseln, Baustellen, Wanderbeschilderung), Einmessung von Unfallspuren (Vermessung von Bremsspuren, ABS Bremsspuren, Schleuderspuren, Einmessung von Splitterfeldern, Einmessung der Fahrzeugendstellungen), aussagekräftige Lichtbilder der Örtlichkeiten sowie Lichtbilder der beteiligten Fahrzeuge (im Besonderen der geschädigten Fahrzeugpartien) in der Übersicht sowie als Detailansicht.
Je umfangreicher und detailierter die Angaben vorhanden sind, um so genauer kann das Geschehen rekonstruiert werden. Die Rekonstruktion ist mittels Computerprogramm (z.B. Crash 2000) darstellbar. Unfallgeschehen, die sich in einem gesperrten Verkehrsraum befinden und daher nicht begangen werden können, werden auf Antrag durch die Polizei vorgenommen. Insbesondere Verkehrsunfälle auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Hierzu wird der Verkehrsabschnitt gesperrt um die Einmessungen vorzunehmen.
(Quelle: http://kfz-gutachter-direkt.de)