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Unfallanalyse / Kollisionsanalyse / Unfallflucht / Fahrerflucht bei Leichtkollisionen

Eine sehr häufig anzutreffende Konstellation nach Verkehrsunfällen ist, dass sich die Aussagen von Betroffenen und Zeugen zum Teil im großen Umfang widersprechen.

Die von der Polizei aufgenommenen Berichte und Daten können nicht immer die zwingend notwendige Klarheit in das Unfallgeschehen bringen. Es wird hier viel zu schnell und auch viel zu oft der Vorwurf des "Unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB" erhoben. Den Aussagen außenstehender Beobachter und Zeugen als grundsätzlichen Maßstab für die entscheidende Frage der Wahrnehmungsmöglichkeit heranzuziehen kann mit einem großen Fragezeichen versehen werden, denn der Unfallverursacher bewegt sich  real in einer offensichtlichen anderen Welt als der Beobachter. Nämlich in seinem schall- und schwingungstechnisch meist gut abgeschirmten und somit von der Umwelt weitestgehend entkoppelten Fahrgastzelle eines modernen Fahrzeuges.

Vor allem bei Leichtkollisionen versagen die meisten Unfallanalyse-Systeme wie PC-Crash, CARAT usw. erheblich, da die zur Berechnung herangezogenen Daten einfach mit viel höheren Geschwindigkeiten durchgeführt wurden. Ebenso spielen auch viele weitere Einflüsse auf die Empfindlichkeit die der Fahrer wahr nehmen kann ein sehr große Rolle, wie z.B. hat das Fahrzeug eine Luftfederung oder ein Sportfahrwerk oder eine Serienbereifung oder Sportbereifung usw. .

Daher bieten wir Ihnen eine Kurzberatung an:

Manche Unfälle lassen sich nicht restlos aufklären, und auch ein Sachverständiger kann die strittige Frage manchmal nicht sicher beantworten. Ein umfangreiches und damit teures Gutachten bringt dann möglicherweise nicht den Erfolg, den sich der Auftraggeber vorgestellt hat. 

Mit einer ersten Durchsicht der Unterlagen kann sich ein Sachverständiger aber meist schon einen Überblick verschaffen und einschätzen, ob sich die strittige Frage klären lässt. Es lässt sich dann auch abschätzen, welcher Aufwand u.U. notwendig ist und welche Kosten für Sie anfallen. 

Wir bieten Ihnen daher eine Kurzberatung an, in der wir klären, ob und wie wir ggf. weiterhelfen können. Die Kurzberatungen werden ebenfalls nach Zeitaufwand abgerechnet.

Beispiel: Ein abbiegender LKW streift einen PKW (Schadenhöhe ca. 5.500,- € am PKW).


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